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Denn falls Sie Beschuldigte:R in einem Strafverfahren sind (oder befürchten es zu werden), können Sie sich eines Rechtsbeistandes, zum Beispiel mich, bedienen. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft Ihnen eine Vorladung als Beschuldigte:R zuschickt oder Sie in sonstiger Weise Adressat einer Ermittlungsmaßnahme geworden sind, die sich nur gegen Beschuldigte richten können. Wenn Sie möchten, berate und vertrete ich Sie dann und setze mich als ihr Verteidiger mit vollem Engagement für Sie ein. Natürlich tue ich das auch, wenn es zur Hauptverhandlung kommt, bzw. im weiteren Verlauf des Verfahrens.  Dabei bin ich parteiisch in ihrem Sinne, verschwiegen und zuverlässig.

In zivilrechtlichen Angelegenheiten, etwa bei der Durchsetzung oder Abwehr bestimmter Forderungen, kann ich Ihnen ebenfalls behilflich sein.

Die Kosten für meine anwaltliche Tätigkeit unterscheiden sich von Einzelfall zu Einzelfall und lassen sich nicht pauschal benennen. In der Regel werden die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet werden.  In zivilrechtlichen Verfahren spielt hierbei der Gegenstandswert eine entscheidende Rolle.
 

Ich führe Erstberatungen in meinen Kanzleiräumen oder notfalls telefonisch/digital durch.

Meine Kanzlei befindet sich auf der Hermann-Liebmann-Straße 105 im Leipziger Osten im letzten Gebäude links vor der Brücke in Richtung Stannebeinplatz. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie mich am Besten über die Haltestellen Hermann-Liebmann/Eisenbahnstraße (Linie 1, 3, 8 oder 70) oder Stannebeinplatz (1, 70, 77, 90).


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