Kosten

Die Kosten für Rechtsanwälte sind gesetzlich geregelt jedenfalls im Mindestmaß und zwar im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG). In diesem ist festgelegt, welche Kosten anfallen. Dies variiert allerdings von Fall zu Fall, von Situation zu Situation. Im Zivilrecht beispielsweise orientierten sich die Gebühren in der Regel nach dem sogenannten Gegenstandswert, während das RVG für den Pflichtverteidiger im Strafrecht feste Gebühren vorsieht. Welche Kosten genau anfallen, hängt des Weiteren von zahlreichen Umständen des Verfahrens ab, da sich bestimmte Ereignisse gebührenerhöhend auswirken können. Sollten Sie hierzu Fragen haben, kläre ich Sie gerne auf.

Erstberatung

Zunächst werden Sie aber sicherlich für eine Erstberatung in meiner Kanzlei erscheinen. Nach RVG dürfen hierfür maximal 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet werden. Kosten für eine Erstberatung belaufen sich bei mir im Regelfall pauschal auf 80 bis 100 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Sofern sich an das Erstberatungsgespräch eine Mandatierung anschließt, werden diese Kosten an die später entstehenden Gebühren angerechnet.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Beratungshilfeschein für ein erstes Beratungsgespräch beim Amtsgericht beantragen.

In Zivilverfahren besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.


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