Zivilrecht

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Im Unterschied zum Strafrecht regelt das Zivil- bzw. Privatrecht die Rechtsbeziehungen der Rechtssubjekte untereinander oder mit anderen Worten: hier geht es nicht um die Verhängung staatlicher Sanktionen, sondern  darum, dass Bürger:in A (oder Unternehmen, Verein, ... ) etwas von Bürger:in B oder umgekehrt verlangt. 

Ich vertrete Sie zudem sowohl außer- als auch gerichtlich im

allgemeinen Zivilrecht.

Dies betrifft etwa die Geltendmachung und/oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Bereich des Werkvertragsrechts (beispielsweise Verträge über Reparatur-, Transport-, oder Installationsleistungen, etc. ) Kaufrechts, Deliktsrechts oder anderer ähnlich gelagerter Rechtsgebiete.

Hierbei berate ich Sie gerne schon bevor ein gerichtliches Verfahren anhängig oder auch nur in Sichtweite ist und biete Ihnen bei Bedarf eine umfassende Prüfung ihrer rechtlichen Fragen an.

Sollte ein Klageverfahren im Raum stehen, übernehme ich auch hier ihre Interessenvertretung.


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